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Leibesfruchtversicherung
Ein neues Pferdeleben ist immer etwas Aufregendes. Doch gerade vor,
während und nach der Geburt ist für Fohlen die Zeit, wo die Gefahr
für sie am Größten ist. Aus diesem Grund bieten wir eine Lebensversicherung
an, die schon vor der Geburt greift.
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat
und einem Monat vor der Geburt. Die Höhe der Entschädigung kann
wie folgt ausgewählt werden.
| Versicherungssumme |
Einmalbetrag |
| 1.500
€ |
142,80
€ |
| 2.000
€ |
214,20
€ |
Alle Beiträge enthalten bereits die
gesetzliche Versicherungssteuer von 19%.
Die Entschädigung
beträgt ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei
Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall 50%.
Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung oder
dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag,
Raub oder Diebstahl 80%.
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